Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, deren ordnungsgemäße Umsetzung den jeweiligen Kommunen obliegt.

Im Fall der Stadt Emmerich am Rhein  wurden diese Aufgaben den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein übertragen.

Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen u.a. (siehe Wasserhaushaltsgesetz)

  • Verhinderung von Umweltbelastungen durch Abwasser
  • Gebührenerhebung
  • Bescheiderstellung

 

Die Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben  für den ordnungsgemäßen Betrieb  und die Unterhaltung des Kanalnetzes und der Kläranlage wird vertragsgemäß durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH sichergestellt.

 

Auch die Durchführung der den Kommunen auferlegten Informations- und Beratungspflicht gem. § 53 Abs.1e Satz 3 LWG NRW gehört zu den Aufgaben der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH.