Dichtheitsprüfung

- Dichtheitsprüfung ist Profiarbeit.
Durch eine Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (§ 61a LWG NRW) sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Der Grund für diese neue gesetzliche Vorgabe sind alarmierende Ergebnisse aus Untersuchungsgebieten in ganz Deutschland. Demnach ist davon auszugehen, dass mindestens 30-50% der privaten Entwässerungsanlagen in Deutschland undicht sind.
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Das sind schätzungsweise 300.000 bis 500.000 km privater Leitungen, durch die sauberes Grundwasser eindringen oder Abwasser in den Untergrund versickern kann! Ob Ihre Abwasseranlagen dicht sind, kann nur ein Sachkundiger mit entsprechenden Prüfverfahren feststellen und bescheinigen. Bis wann die Prüfung durchgeführt werden muss, können Sie i.d.R. der Entwässerungssatzung der Kommune entnehmen.
Prüfumfang / Prüfzeitpunkt
Was muss geprüft werden?
Geprüft werden müssen alle im Erdreich verlegte Abwasserleitungen, die ausschließlich Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. Schmutzwasser mit Niederschlagswasser gemischt) führen (§ 61a LWG NRW). Dazu gehören auch Leitungen, die unter dem Keller oder der Bodenplatte des Gebäudes liegen.
Wo die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage liegt, ist in der festgeschrieben.
In Emmerich am Rhein liegt die die Grenze zwischen privater und öffentlicher Abwasseranlage am Stutzen zum öffentlichen Kanal.
Alle privaten Leitungen liegen im Verantwortungsbereich eines jeden Grundstückseigentümers. Daher muss der Grundstückseigentümer die Dichtheitsprüfung veranlassen.
Bis wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Bei der Festlegung der gesetzlich geforderten Prüffristen für die privaten Abwasseranlagen lassen sich grundsätzlich drei Fälle unterscheiden (§ 61a LWG NRW):
- neu gebaute oder baulich veränderte Abwasserleitungen (sofortige Prüfung)
- bestehende, noch nie geprüfte Leitungen (Erstprüfung)
- bestehende, schon einmal geprüfte Leitungen (Wiederholungsprüfung)
Nach altem Recht (§ 45 LBauO) durchgeführte Prüfungen werden als Erstprüfungen anerkannt.
Sofortige Prüfung
Nach Errichtung einer Abwasseranlage ist sofort eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Das liegt auch im Interesse des Bauherrn, der damit eine Dokumentation über die ordnungsgemäße bauliche Ausführung erhält.
Das Gleiche gilt auch für bauliche Veränderungen der Abwasserleitungen. Darunter wird beispielsweise der Austausch von Leitungen oder die Netzerweiterung verstanden. Zu prüfen sind nicht nur die veränderten bzw. neu gebauten Leitungen, sondern die Prüfpflicht bezieht sich auf alle mit diesen in Verbindung stehenden Grundleitungen.
Erstprüfung
Generell gilt, dass bestehende Abwasseranlagen bis zum 31. Dezember 2015 geprüft werden müssen (§ 61a LWG NRW). Abweichend von diesem Termin müssen bzw. können aber z.B. für einzelne Gebiete durch Satzungsregelung andere Fristen festgelegt sein, z.B.:
- wenn private Abwasserleitungen in einem Wasserschutzgebiet liegen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden,
- wenn Abwasserleitungen in einem Wasserschutzgebiet liegen, industrielles oder gewerbliches Abwasser führen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden,
- bei Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Abwasseranlagen,
- bei Inspektions- und Wartungsarbeiten an öffentlichen Abwasseranlagen,
- bei erhöhtem Fremdwasserzufluss.
Wiederholungsprüfung
Der Gesetzgeber (§ 61a LWG NRW) schreibt vor, dass die Dichtheitsprüfung alle 20 Jahre zu wiederholen ist. Sollten in dieser Zeit bauliche Änderungen an der Abwasseranlage durchgeführt werden, so ist eine sofortige Prüfung erforderlich.
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Prüfverfahren
Wie kann die Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlagen geprüft werden?

- Dichtheitsprüfung an einem Grundstücksentwässerungsnetz.
Häufig befinden sich in den Leitungen Verschmutzungen und Ablagerungen. Daher ist vor der eigentlichen Untersuchung i.d.R. eine Reinigung erforderlich. Die Untersuchung ungereinigter Leitungen kann zu unbrauchbaren Ergebnissen führen.
Anschließend kann mit der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen werden. Grundsätzlich gibt es hierzu nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610, DWA A 139, DWA M 143 Teil 6, DWA A 142) drei Verfahren:
- optische Inspektion
- Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
- Druckprüfung mit Wasser oder Luft
Welches Verfahren als Nachweis der Dichtheit zu wählen ist, muss der sachkundige Dichtheitsprüfer entscheiden.
Reinigung
Damit die Kamera durch die Leitungen gefahren, geschoben oder gespült werden kann bzw. die Absperrblasen dicht an der Rohrwandung sitzen, müssen die Leitungen in der Regel vorher gereinigt werden.
Die Reinigung der privaten Leitungen erfolgt meistens vom Grundstück aus über Revisionsschächte, Revisionsöffnungen oder Revisionsklappen. Manchmal kann auch vom Hauptkanal aus eine Reinigung durchgeführt werden. I.d.R. werden Spüldüsen eingesetzt, die mit Hochdruck lose Verschmutzungen und Rückstände beseitigen. Einige Kamerasysteme führen die Reinigung auch schon in einem Arbeitsgang mit der Inspektion durch. Eingewachsene Wurzeln und feste Ablagerungen müssen allerdings gefräst werden.
Optische Inspektion
Bei der optischen Inspektion wird eine Kamera in die Leitung eingeführt. Alle sichtbaren Schäden können so festgestellt und dokumentiert werden. Die darauf folgende Bewertung des baulichen Zustandes lässt Rückschlüsse auf den baulichen Zustand und die Dichtheit des Kanals zu.
Die Kamerauntersuchung wird entweder aus dem Haus heraus durchgeführt, ausgehend von:
- einem Revisionsschacht
- einer Revisionsöffnung oder einer Revisionsklappe
- Endpunkten von abzweigenden Leitungen (z.B. WC, Waschbecken)
Es ist aber auch möglich, vom Hauptkanal aus mit einer Kamera in die Anschlussleitung hereinzufahren. Dabei werden Satelliten-Kamerasysteme verwendet, die auf einem Fahrwagen montiert sind. Hierbei bleibt der Fahrwagen im Hauptkanal vor dem Hausanschluss stehen und nur die kleine Kamera wird in den Anschlusskanal eingefahren.
Da in Grundstücksentwässerungsanlagen häufig viele Verzweigungen und Krümmungen vorhanden sind, kann es vorkommen, dass mit der Kamera nicht alle Leitungsteile erfasst werden können. Dann ist eine andere Prüfmethode zu wählen.
Prüfung mit Wasser unter Betriebsdruck
Bei der Dichtheitsprüfung mit einfachem Betriebsdruck („Wasserstandsprüfung“) nach DIN 1986-30 wird der zu prüfende Netzabschnitt mit Absperrblasen, die nach Positionierung mit Luft aufgeblasen werden, abgesperrt. Anschließend wird das Leitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungspunktes (Bodenablauf, Rückstausicherung, etc.) mit Wasser geflutet.
Der Wasserstand wird über einen bestimmten Zeitraum gehalten (in der Regel 15 Minuten). Falls der Wasserspiegel im vorgeschriebenen Prüfzeitraum sinkt, wird Wasser hinzu gegeben. Die gegebenenfalls nötige Menge an Wasserzugabe ist zu messen und aufzuzeichnen. Die Leitung gilt als dicht, wenn die nachgefüllte Wassermenge einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.
Diese Prüfmethode setzt voraus, dass die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung bzw. des zu prüfenden Netzabschnitts bekannt sind bzw. ermittelt werden können, da davon die zulässige Wasserzugabemenge abhängt.
Für Leitungen im Bestand wird in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen.
Druckprüfung mit Wasser oder Luft

- Druckprüfung mit Wasser nach DIN EN 1610
Wie bereits erwähnt, wird für Leitungen im Bestand in den meisten Fällen die Dichtheitsprüfung mit Wasser unter Betriebsdruck ausreichen. Zur Anwendung kommt aber auch ein aufwändigeres Prüfverfahren mit erhöhtem Druck (DIN EN 1610 in Verbindung mit DWA A-139): z.B.
Bei der Wasserdruckprüfung nach DIN EN 1610 ist ein Druck von höchstens 0,5 bar (50 kPa) und mindestens 0,1 bar (10 kPa) bezogen auf den Rohscheitel aufzubringen. Das entspricht 1 bzw. 5 Meter Wassersäule. Auch hierbei darf dann nur ein genau festgelegter Druckverlust in einer bestimmten Zeit auftreten.
Welche Ergebnisse liefert die Dichtheitsprüfung?
Jede Prüfung - unabhängig vom gewählten Prüfverfahren - ist zu dokumentieren.
Eine Untersuchung ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos!
Bei der Kamerainspektion wird während der Befahrung eine fotographische Dokumentation erstellt und auf Videoband, DVD oder CD vollständig aufgezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass Untersuchungsort und –datum eindeutig verzeichnet sind. Aus der dazu gehörigen Dokumentation mit Einzelfotos sollten Art, Ausmaß und Lage einzelner sichtbarer Schäden hervorgehen. Zu den Unterlagen, die dem Grundstückseigentümer ausgehändigt werden sollten, gehört auch ein Bestandsplan des gesamten Leitungssystems, der als Nachweis der untersuchten Leitungen und auch als Voraussetzung für eine später möglicherweise nötige Sanierung dient.
Bei der optischen Inspektion als Dichtheitsnachweis gilt die Leitung als dicht, wenn keine Mängel (Riss- und Scherbenbildung, Einbrüche, relevante Muffenversätze, Abflusshindernisse, Wurzeleinwüchse, Verformungen, Grundwassereinbruch) sichtbar sind.
Bei einer Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck muss die Dokumentation folgende Angaben enthalten:
- allgemeine Angaben wie Prüfort, Datum, Prüfer
- Prüfverfahren
- Lageplan mit Darstellung der Entwässerungsleitungen (Länge, Durchmesser, Material)
- Lageplan mit Einzeichnung der gesetzten Absperrblasen
- Prüfverlauf mit Wasserverlustangaben, ggf. EDV-Druckverlaufsprotokoll
- Unterschriften des Prüfers und des Eigentümers
Fällt die Prüfung positiv aus, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Bei einem negativen Ergebnis muss saniert werden. Vorab ist allerdings eine optische Inspektion erforderlich, da aus der Wasserdruckprüfung keine konkreten Aussagen über vorhandene Schäden und erforderliche Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden können.
Bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, die TV-Inspektion vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen.
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Sachkundige
Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?
Die Grundstückseigentümer in NRW müssen ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Von den Kommunen dürfen nur Nachweise von Dichtheitsprüfungen anerkannt werden, die von sachkundigen Personen durchgeführt wurden.
Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW in einem Runderlass genau vorgeschrieben: (Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - IV-7- 031 002 0407 -v. 31.3.2009)
Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um auf der offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß § 61a LWG NRW“ geführt zu werden. Der Runderlass regelt im Einzelnen:
- Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung
- Anforderungen an Schulung und Sachkundeprüfung
- Feststellung der Sachkunde durch unabhängige Stellen
- Gültigkeit von „alten“ Sachkundenachweisen (vor dem Erscheinen des neuen Erlasses)
Zur Aufrechterhaltung der Sachkunde muss mindestens einmal innerhalb von drei Jahren eine anerkannte eintägige themenspezifische Fortbildungsveranstaltung besucht werden.
Wie findet man geeignete Sachkundige?
Eine rechtsgültige Dichtheitsprüfung muss durch einen sachkundigen Dichtheitsprüfer bestätigt und dokumentiert werden. Hierzu gibt es eine NRW-Landesliste der Sachkundigen.
Die Liste ist jedoch kein Schutz vor unseriösen Prüfleistungen.
Eine Gruppe Sachkundiger unterwirft sich darüber hinaus einer freiwilligen Qualitätsüberwachung durch einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen. Dies sind die zertifizierten Sachkundigen des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung (KomNetGEW).
Warnung vor unseriösen Anbietern!

- Vorsicht bei der Auftragsvergabe!
Die Inspektion und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen bietet für Inspektions- und Sanierungsfirmen ein sehr großes Auftragspotential. Die meisten dieser Firmen sind sicher seriöse Dienstleister, aber – wie in allen Branchen - gibt es auch hier schwarze Schafe!
In vielen Städten sind Firmen aktiv, die an der Haustür klingeln und Untersuchungen an privaten Abwasserleitungen anbieten. Geschickt erzeugen sie bei den Eigentümern Zeitdruck, um einen schnellen Auftrag zu erhalten. Sie offerieren einmalige Schnäppchenangebote und verweisen drohend auf gesetzliche Verpflichtungen der Eigentümer. Auch wird suggeriert, dass man im Auftrag der Stadt unterwegs ist.
Keine dieser Firmen ist im Auftrag der Stadt Emmerich am Rhein, der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein oder der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH unterwegs!
Vorsicht – Das sind die Tricks: die zunächst angebotene Leitungsüberprüfung wird für einen günstigen Pauschalbetrag von unter 100 € angeboten - ein absolut unrealistischer Preis für eine ordnungsgemäße Überprüfung mit vorschriftsmäßiger Dokumentation. Dann teilt die Firma - oft sogar nur mündlich - mit, dass die Abwasserleitung in einem katastrophalen Zustand ist und sofort saniert werden muss. Ansonsten mache man sich wegen Umweltverschmutzung strafbar. Im Sanierungsangebot über mehrere tausend Euro sind dann häufig Wucherpreise angesetzt und Leistungen, die oft sogar unnötig und unsachgemäß sind.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und beauftragen Sie nicht zu schnell.
Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob es sich um einen „Zertifizierten Sachkundigen zur Dichtheitsprüfung“ handelt. Im Zweifelsfall fragen Sie bei den Technischen Werken Emmerich am Rhein GmbH nach.
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Kosten
Wie können Kosten eingespart werden?
Dass jeder Grundstückseigentümer seine privaten Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit prüfen und ggf. auch sanieren lassen muss, ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, wie die Kosten so niedrig wie möglich zu halten sind, z.B. durch:
- Abstimmung einer Sanierung der Grundstücksentwässerung mit Baumaßnahmen auf dem Grundstück oder im Haus.
- Eigenleistung (nur sehr bedingt möglich). Hierbei ist zu beachten, dass unsachgemäß durchgeführte Arbeiten zu späteren hohen Folgekosten führen können. Die Dichtheitsprüfung ist in jedem Fall nur von einem Zertifizierten Sachkundigen durchzuführen.
- Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Kosten für die Dichtheitsprüfung sind über eine Versicherung nicht abgedeckt, da es sich ja nicht um einen Schaden, sondern um eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung handelt. Das gleiche gilt für Berater- und Gutachterkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schäden an den Leitungen. Das setzt zunächst voraus, dass die Police solche Leistungen beinhaltet. Außerdem sind i.d.R. nur Schäden abgedeckt, die durch äußere Einflüsse entstanden sind (wie z.B. Risse, Scherben und Einbrüche) nicht aber altersbedingte, baulich bedingte oder betriebsbedingte Schäden (wie z.B. Korrosion, undichte Rohrverbindungen, fehlende Dichtungen, Wurzeleinwuchs, Unterbögen, Verstopfungen, Verkrustungen).
- Kooperation mit der Stadt bei Arbeiten am öffentlichen Kanal. Durch Optimierung der Baumaßnahmen im öffentlichen und privaten Raum können z.B. Kosten für Straßenaufbruch- und -wiederherstellungsarbeiten eingespart werden, aber auch für die Neuverlegung oder Sanierung der in vielen Kommunen privaten Leitungen im Straßenbereich.
- Zusammenschluss mit Nachbarn, um durch ein größeres Auftragsvolumen bessere Preise zu erzielen.
- Vorbereitung der Maßnahmen z.B. durch Beschaffung von Planunterlagen. Die Freilegung von Revisionsöffnungen im Haus und auf dem Grundstück spart Zeit und Geld.
- Rechtzeitiges Handeln, denn es könnte sein, dass Kapazitäten qualifizierter Firmen kurz vor Ablauf der vorgeschriebenen Prüffrist knapp werden und diese ihre Preise erhöhen.
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