Die Abwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Aufgabe, deren ordnungsgemäße Umsetzung den jeweiligen Kommunen obliegt.

Im Fall der Stadt Emmerich am Rhein  wurden diese Aufgaben den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein übertragen.

Zu den hoheitlichen Aufgaben zählen u.a. (siehe Wasserhaushaltsgesetz)

  • Verhinderung von Umweltbelastungen durch Abwasser
  • Gebührenerhebung
  • Bescheiderstellung

Die Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben  für den ordnungsgemäßen Betrieb  und die Unterhaltung des Kanalnetzes und der Kläranlage wird vertragsgemäß durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH sichergestellt. U.a. gehört auch die Durchführung der im LWG § 61a NRW den Kommunen auferlegte Informations- und Beratungspflicht zu den Aufgaben der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH.